Software-Lizenzvertrag (EULA)
DB24™ Trader Workstation
DB24™ Trader Workstation | Marke DigiBusiness24™ | Stand: 15. Juli 2026
Anbieter / Vertragspartner: DigiBusiness24, Inhaber: Niels Wunsch
Burgstätter Straße 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland
E-Mail: info@digibusiness24.de | Internet: www.digibusiness24.de | Telefon: 05323-9631990 | Fax: 053237339995
Steuernummer: 2114900678 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118
Präambel
Diese EULA regelt das Nutzungsrecht an der DB24™ Trader Workstation einschließlich des MT5-EAs, der Bedienoberflächen, Analyse- und Onlinedienste, Lizenzmechanismen, Updates und Dokumentationen. Die Software dient der eigenverantwortlichen Nutzung durch den Lizenznehmer auf dessen eigener MetaTrader-5-Umgebung.
§ 1 Lizenzgeber und Lizenznehmer
Lizenzgeber ist DigiBusiness24, Inhaber: Niels Wunsch, Burgstätter Straße 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland, E-Mail: info@digibusiness24.de, Internet: www.digibusiness24.de, Telefon: 05323-9631990, Fax: 053237339995, Steuernummer: 2114900678, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118 („Lizenzgeber“).
Lizenznehmer ist die im Bestellprozess registrierte natürliche oder juristische Person. Die Lizenz ist personengebunden und darf nur im vertraglich freigeschalteten Umfang genutzt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die DB24™ Trader Workstation im vereinbarten Lizenzumfang zu installieren und zu verwenden.
Zum Vertragsgegenstand gehören nur die im Bestellprozess und in der aktuellen Leistungsbeschreibung bezeichneten Module. Broker-, VPS-, Internet-, Telegram- und MetaTrader-Leistungen werden von Dritten erbracht.
§ 3 Lizenzumfang
Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Er kann insbesondere die Zahl freigeschalteter Handelskonten, die maximale Zahl gleichzeitig nutzbarer Marktressourcen, verfügbare Kategorien, Supportleistungen und Laufzeit begrenzen.
Eine Marktressource bezeichnet eine lizenzrechtlich gleichzeitig nutzbare Instrumentenbelegung. Die Auswahl einzelner Symbole erfolgt im Rahmen der technischen Analyse; die Kategorien werden vom Nutzer festgelegt.
§ 4 Installation und eigene Systemumgebung
Der Lizenznehmer installiert den EA selbst in seiner eigenen MetaTrader-5-Umgebung auf einem eigenen Rechner oder VPS. Er verbindet MetaTrader 5 selbst mit einem Brokerkonto seiner Wahl.
Der Lizenzgeber erhält durch die Installation keine Brokerzugangsdaten und keine Verfügungsmacht über das Brokerkonto. Der Lizenznehmer bleibt alleiniger Kontoinhaber und kann den EA jederzeit entfernen oder deaktivieren.
§ 5 Zulässige Nutzung
• Installation und Aktivierung im vereinbarten Lizenzumfang;
• Auswahl von Marktkategorien, Handelszeiten und Risiko- beziehungsweise Schutzgrenzen;
• Empfang technischer Marktanalysen und Signale;
• aktive Einzel-Freigabe eines konkret angezeigten Signals;
• lokale Prüfung und Ordererstellung durch den eigenen EA;
• Einbeziehung eigener manueller Positionen in die regelbasierte Risikoüberwachung, soweit aktiviert;
• jederzeitige manuelle Schließung oder Verwaltung von Positionen unmittelbar in MetaTrader 5.
§ 6 Kein Automatikmodus und keine Trailing-Funktion
Die lizenzierte Produktfassung enthält keinen Automatikmodus zur Eröffnung neuer Positionen. Jede neue Position setzt eine aktive Einzel-Freigabe des Lizenznehmers für die konkrete Signal-ID, das Instrument und die Richtung voraus.
Die Software enthält keinen Trailing-Modus. Ein vorhandener engerer Stop-Loss wird durch die regelbasierte Schutzfunktion nicht eigenständig wieder erweitert.
§ 7 Telegram als Informations- und Fernbedienungsoberfläche
Telegram dient der Darstellung von Analyseergebnissen, Kontoinformationen und der mobilen Fernbedienung des eigenen EAs.
Die Betätigung einer Freigabeschaltfläche stellt eine einmalige technische Freigabe für den eigenen EA dar. Der Lizenzgeber erstellt dadurch keinen Brokerauftrag und leitet keinen Auftrag an einen Broker weiter.
Die endgültige Brokerorder entsteht erst lokal nach erneuter Prüfung durch den EA und wird von MetaTrader 5 direkt an den Broker des Lizenznehmers übermittelt.
§ 8 Eigenverantwortliche Entscheidung
Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, Analysen oder Signale zu verwenden. Er kann jedes Signal ignorieren oder ablehnen.
Der Lizenznehmer kann jede Position jederzeit unabhängig von DB24 unmittelbar über MetaTrader 5 schließen. Die Software hindert ihn nicht an der manuellen Schließung.
§ 9 Online- und Analysedienste
Die Software kann zur Analyse, Lizenzprüfung, Signalzustellung, Versionsverwaltung und technischen Rückmeldung Online-Dienste des Lizenzgebers verwenden.
Die Analyseergebnisse beruhen auf mathematischen, statistischen und technischen Verfahren. Sie können unvollständig, verspätet oder fehlerhaft sein und stellen keine Garantie einer künftigen Marktentwicklung dar.
§ 10 Lizenzaktivierung und Prüfung
Die Nutzung setzt eine erfolgreiche Aktivierung voraus. Der Lizenzgeber darf Lizenzschlüssel, Signaturen, Kontozuordnungen, Online-Prüfungen und serverseitige Freischaltungen einsetzen.
Zur Lizenzverwaltung dürfen insbesondere Lizenz-ID, freigeschaltete Konten und Ressourcen, Softwareversion, Aktivierungsstatus, technische Installationskennung und Zeitpunkt der letzten Prüfung verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist.
§ 11 Updates und Funktionsänderungen
Der Lizenzgeber kann Sicherheits-, Fehlerkorrektur- und Kompatibilitätsupdates bereitstellen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates innerhalb angemessener Zeit zu installieren.
Funktionen dürfen aus sachlichem Grund angepasst oder durch gleichwertige Lösungen ersetzt werden, soweit der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Automatikmodus und Trailing gehören nicht zum geschuldeten Funktionsumfang.
§ 12 Unzulässige Nutzung
• Weitergabe, Verkauf, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung ohne Zustimmung;
• Umgehung von Lizenz-, Sicherheits- oder Kontingentprüfungen;
• Manipulation von Lizenzdateien, Signaturen, Signal-IDs oder Fernsteuerungsfreigaben;
• Nutzung auf nicht freigeschalteten Konten;
• Bereitstellung als Dienst für Dritte oder Betrieb fremder Kundenkonten;
• Verwendung zur rechtswidrigen Marktmanipulation oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken.
§ 13 Reverse Engineering
Soweit gesetzlich zulässig, sind Dekompilierung, Disassemblierung, Rekonstruktion von Quellcode, Algorithmen, Datenmodellen oder Sicherheitsmechanismen sowie die Nutzung von Softwarebestandteilen für eigene Produkte untersagt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 14 Drittanbieter
MetaTrader 5, Broker, Telegram, VPS-, Internet- und Zahlungsanbieter sind rechtlich und technisch eigenständige Dritte. Der Lizenzgeber schuldet deren Verfügbarkeit, Preisstellung, Orderausführung, Kontoführung oder Datengenauigkeit nicht.
§ 15 Daten und Protokollierung
Soweit vom Nutzer aktiviert und technisch erforderlich, können Signal-, Freigabe-, Ausführungs-, Risiko-, Balance-, Equity- und Statusdaten verarbeitet werden. Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Der Nutzer entscheidet, ob sensible Kontowerte in Telegram vollständig angezeigt werden. Er ist für den Schutz seines Endgeräts und Telegram-Kontos verantwortlich.
§ 16 Datensicherung und Kontokontrolle
Der Lizenznehmer ist für die Sicherung seiner MetaTrader-Daten, Einstellungen, Zugangsdaten und Systeme verantwortlich. Er muss die tatsächliche Order- und Kontosituation regelmäßig unmittelbar beim Broker beziehungsweise in MetaTrader 5 kontrollieren.
§ 17 Schutzrechte
Sämtliche Eigentums-, Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, Dokumentation, Algorithmen, Modellen, Designs und Marken verbleiben beim Lizenzgeber beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 18 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen der AGB sowie zwingende gesetzliche Vorschriften. Die EULA begründet keine Gewinn-, Rendite- oder Fehlerfreiheitsgarantie.
§ 19 Vertragsende
Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf Lizenz- und Onlinefunktionen deaktivieren. Der Lizenznehmer muss die weitere Nutzung einstellen und nicht mehr benötigte Kopien entfernen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 20 Rangfolge und Schlussbestimmungen
Diese EULA ergänzt die AGB und die Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt die im Bestellprozess dokumentierte individuelle Vereinbarung vorrangig, danach die AGB, die Leistungsbeschreibung, diese EULA und die Risikohinweise.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts eines Verbrauchers bleiben unberührt.
