DB24™ RECHT & TRANSPARENZ

Software-Lizenzvertrag (EULA)

DB24™ Trader Workstation

DB24™ Trader Workstation | Marke DigiBusiness24™ | Stand: 11. August 2026

Anbieter / Vertragspartner: Signalservice Niels Wunsch, Inhaber: Niels Wunsch
Adolph-Römer-Straße 29, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland
E-Mail: info@digibusiness24.de | Internet: www.digibusiness24.de | Telefon: 05323-9631990 | Fax: 053237339995
Steuernummer: 2114900678 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118

Präambel

Diese EULA regelt das Nutzungsrecht an der DB24™ Trader Workstation einschließlich des DB24 MT5-EAs, der cloudbasierten MetaTrader-5-Handelsumgebung, der Bedienoberflächen, Analyse- und Onlinedienste, Lizenzmechanismen, Updates und Dokumentationen.

Die DB24™ Trader Workstation verbindet eine servergestützte Marktanalyse mit einer dem Lizenznehmer beziehungsweise einem freigeschalteten Nutzerprofil zugeordneten cloudbasierten MetaTrader-5-Handelsumgebung einschließlich DB24 Expert Advisor („EA“).

Der Lizenznehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob er die bereitgestellten Analysen und Signale im Modus mit aktiver Einzel-Freigabe oder in einem von ihm selbst aktivierten Automatikmodus nutzt.

Im Modus mit Einzel-Freigabe setzt eine neue Position die aktive Freigabe des Lizenznehmers für das konkret angezeigte Signal voraus. Im vom Lizenznehmer aktivierten Automatikmodus können gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik und der vom Lizenznehmer festgelegten technischen Risiko-, Verlust- und Handelsgrenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet werden.

Der der jeweiligen Cloud-Handelsumgebung zugeordnete EA führt die vorgesehenen Broker-, Signal-, Konto-, Risiko- und Sicherheitsprüfungen durch. Nur bei erfolgreicher Prüfung kann innerhalb dieser Cloud-Handelsumgebung ein Handelsauftrag erzeugt und über MetaTrader 5 an den vom Lizenznehmer selbst gewählten Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter übermittelt werden.

Die DB24™ Trader Workstation wird ausschließlich für den Einsatz im Prop-Trading auf Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten lizenziert. Die Nutzung auf Echtgeldkonten oder für den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital ist nicht Bestandteil der Lizenz und ausdrücklich untersagt.

Eine Trailing-Funktion ist nicht Bestandteil der lizenzierten Produktfassung.

§ 1 Lizenzgeber und Lizenznehmer

Lizenzgeber ist Signalservice Niels Wunsch, Inhaber: Niels Wunsch, Adolph-Römer-Straße 29, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland, E-Mail: info@digibusiness24.de, Internet: www.digibusiness24.de, Telefon: 05323-9631990, Fax: 053237339995, Steuernummer: 2114900678, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118 („Lizenzgeber“).

Lizenznehmer ist die im Bestellprozess registrierte natürliche oder juristische Person.

Die Lizenz ist personengebunden und darf nur im vertraglich freigeschalteten Umfang sowie ausschließlich für die dem Lizenznehmer beziehungsweise seinen freigeschalteten Nutzerprofilen zugeordneten Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten und Cloud-Handelsumgebungen genutzt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die DB24™ Trader Workstation einschließlich der vereinbarten Cloud-, Analyse-, Signal-, Portal- und Fernsteuerungsfunktionen im vereinbarten Lizenzumfang zu nutzen.

Soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs, stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer beziehungsweise einzelnen freigeschalteten Nutzerprofilen eine cloudbasierte MetaTrader-5-Laufzeitumgebung mit dem DB24 MT5-EA zur Verfügung.

Eine eigene Installation von MetaTrader 5 oder des DB24 EAs auf einem Rechner oder VPS des Lizenznehmers ist für die Nutzung der bereitgestellten Cloud-Handelsumgebung grundsätzlich nicht erforderlich.

Zum Vertragsgegenstand gehören nur die im Bestellprozess und in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Module und Funktionen.

Broker-, Prop-Trading-, Internet-, Telegram- und Zahlungsdienste werden von den jeweiligen Drittanbietern erbracht. Soweit der Lizenzgeber zur Bereitstellung seiner Cloud-Handelsumgebung technische Infrastruktur Dritter einsetzt, bleibt die gegenüber dem Lizenznehmer vereinbarte Cloud-Leistung Bestandteil der Leistung des Lizenzgebers.

§ 3 Lizenzumfang

Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.

Er kann insbesondere begrenzen:

• die Zahl freigeschalteter Nutzerprofile;

• die Zahl freigeschalteter Handelskonten beziehungsweise Cloud-Handelsumgebungen;

• die maximale Zahl gleichzeitig nutzbarer Marktressourcen;

• verfügbare Marktkategorien und Softwaremodule;

• Support-, Webinar- und Zusatzleistungen;

• die Vertrags- und Lizenzlaufzeit.

Eine Marktressource bezeichnet eine lizenzrechtlich gleichzeitig nutzbare Instrumentenbelegung.

Die Auswahl einzelner Symbole erfolgt im Rahmen der technischen Analyse. Die freigegebenen Marktkategorien und sonstigen Nutzervorgaben werden vom Lizenznehmer festgelegt.

§ 4 Bereitstellung der Cloud-Handelsumgebung und Brokeranbindung

  1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer für die Nutzung der Software eine cloudbasierte MetaTrader-5-Umgebung („Cloud-Handelsumgebung“) zur Verfügung. Die Installation, technische Einrichtung, Konfiguration, Aktivierung, Aktualisierung und der Betrieb von MetaTrader 5 sowie des lizenzierten DB24 Expert Advisors können hierbei automatisiert durch Systeme des Lizenzgebers erfolgen. Eine eigene Installation von MetaTrader 5 oder des EA auf einem Rechner oder VPS des Lizenznehmers ist für die Nutzung der Cloud-Handelsumgebung grundsätzlich nicht erforderlich.
  2. Die Cloud-Handelsumgebung kann technisch einem bestimmten Lizenznehmer, Nutzerprofil und zulässigen Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konto zugeordnet werden. Soweit der Lizenzumfang mehrere Nutzerprofile oder Handelskonten umfasst, können hierfür getrennte Cloud-Handelsumgebungen beziehungsweise technische Laufzeitinstanzen bereitgestellt werden.
  3. Zur Verbindung der Cloud-Handelsumgebung mit einem vom Lizenznehmer bestimmten zulässigen Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konto bei einem Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter stellt der Lizenznehmer die hierfür erforderlichen Angaben, insbesondere Broker beziehungsweise Anbieter, Handelsserver, Kontonummer beziehungsweise Login und die erforderlichen Zugangsdaten, bereit.
  4. Diese Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Einrichtung, Herstellung und Aufrechterhaltung der vom Lizenznehmer gewünschten Verbindung zwischen MetaTrader 5 und dem jeweiligen Handelskonto sowie für den Betrieb der vereinbarten Softwarefunktionen erforderlich ist.
  5. Das mit der Cloud-Handelsumgebung verbundene Broker- oder Prop-Trading-Konto bleibt ausschließlich dem Lizenznehmer beziehungsweise dem jeweiligen Kontoinhaber zugeordnet. Durch die technische Bereitstellung und den Betrieb der Cloud-Handelsumgebung erlangt der Lizenzgeber weder die Stellung eines Kontoinhabers noch eine allgemeine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder eine eigenständige Befugnis, nach freiem Ermessen über das Handelskonto oder darauf befindliche Gelder beziehungsweise Finanzinstrumente zu verfügen.
  6. Soweit die Software entsprechend den vom Lizenznehmer vorgenommenen Einstellungen und dem von ihm gewählten Betriebsmodus Handelsaufträge erzeugt, über MetaTrader 5 übermittelt, ändert, reduziert oder schließt, erfolgt dies im Rahmen der vom Lizenznehmer veranlassten und vertraglich vorgesehenen Softwarefunktionen. Die technische Ausführung solcher Funktionen begründet keine eigenständige freie Handelsentscheidung des Lizenzgebers.
  7. Die Auswahl des Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters und des zulässigen Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Kontos liegt beim Lizenznehmer. Der Lizenznehmer hat eigenständig zu prüfen, ob die Nutzung von MetaTrader 5, Expert Advisors und einer extern betriebenen Cloud- beziehungsweise Serverumgebung nach den Bedingungen seines jeweiligen Brokers oder Prop-Trading-Anbieters zulässig ist.
  8. Der Lizenznehmer kann die Verbindung der Cloud-Handelsumgebung zu seinem Handelskonto entsprechend den bereitgestellten Funktionen beenden oder insbesondere durch Änderung beziehungsweise Entzug der beim Broker verwendeten Zugangsdaten unterbrechen. Nach wirksamer Trennung der Brokerverbindung können über die betreffende Cloud-Handelsumgebung keine weiteren Handelsaufträge an dieses Konto übermittelt werden.

§ 5 Zulässige Nutzung

Im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs ist insbesondere folgende Nutzung zulässig:

• Nutzung der dem Lizenznehmer beziehungsweise Nutzerprofil zugeordneten DB24 Cloud-Handelsumgebung;

• Verbindung eines hierfür freigeschalteten eigenen Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Kontos im Rahmen des Prop-Tradings;

• Auswahl von Marktkategorien, Handelszeiten und Risiko-, Verlust- beziehungsweise Schutzgrenzen;

• Empfang technischer Marktanalysen und Signale;

• Nutzung im Modus mit aktiver Einzel-Freigabe oder in einem vom Lizenznehmer selbst aktivierten Automatikmodus;

• aktive Einzel-Freigabe oder Ablehnung eines konkret angezeigten Signals im Einzel-Freigabemodus;

• automatisierte Verarbeitung gültiger Signale ohne zusätzliche Einzel-Freigabe im vom Lizenznehmer aktivierten Automatikmodus;

• erneute Broker-, Signal-, Konto-, Risiko- und Sicherheitsprüfung durch den innerhalb der Cloud-Handelsumgebung betriebenen EA;

• technische Ordererstellung und Übermittlung über die dem Lizenznehmer zugeordnete MetaTrader-5-Cloud-Handelsumgebung nach wirksamer Einzel-Freigabe oder im aktivierten Automatikmodus und erfolgreicher Prüfung;

• Einbeziehung eigener manuell eröffneter Positionen in die regelbasierte Risikoüberwachung, soweit diese Funktion aktiviert ist;

• unmittelbare Kontrolle und Verwaltung des eigenen Handelskontos über die vom Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bereitgestellten Zugangswege beziehungsweise über eine eigene kompatible MetaTrader-5-Installation, soweit der jeweilige Anbieter dies zulässt.

§ 6 Einzel-Freigabe und Automatikmodus

Die lizenzierte Produktfassung kann sowohl im Modus mit aktiver Einzel-Freigabe als auch in einem vom Lizenznehmer selbst aktivierten Automatikmodus genutzt werden.

Im Modus mit Einzel-Freigabe setzt jede neue Position eine aktive Einzel-Freigabe des Lizenznehmers für die konkrete Signal-ID, das konkrete Instrument und die angezeigte Handelsrichtung voraus.

Eine Nichtreaktion auf ein Signal gilt im Einzel-Freigabemodus nicht als Zustimmung.

Eine Einzel-Freigabe ist nur einmalig und nur innerhalb der für das betreffende Signal vorgesehenen Gültigkeitsdauer verwendbar.

Ein zusätzlicher Einstieg, eine weitere neue Position oder ein Richtungswechsel erfordert im Einzel-Freigabemodus eine neue Einzel-Freigabe.

Der Lizenznehmer kann alternativ den Automatikmodus selbst aktivieren. Im Automatikmodus können gültige Signale entsprechend den aktivierten Strategien, Märkten sowie den vom Lizenznehmer festgelegten technischen Risiko-, Verlust- und Handelsgrenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet und ausgeführt werden.

Der Lizenznehmer kann den Automatikmodus entsprechend den bereitgestellten Funktionen wieder deaktivieren.

Die Aktivierung des Automatikmodus erweitert den zulässigen Nutzungszweck nicht. Auch im Automatikmodus ist ausschließlich die Nutzung im Prop-Trading auf Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten zulässig.

Die Software enthält keinen Trailing-Modus.

Ein vorhandener engerer Stop-Loss wird durch die regelbasierte Schutzfunktion nicht eigenständig wieder erweitert.

§ 7 Telegram als Informations- und Fernbedienungsoberfläche

Telegram beziehungsweise eine andere unterstützte Nachrichtenoberfläche dient insbesondere der Darstellung von Analyseergebnissen, Signalen, technischen Kontoinformationen und der mobilen Fernbedienung des der Cloud-Handelsumgebung zugeordneten DB24 EAs.

Im Modus mit Einzel-Freigabe stellt die Betätigung einer Freigabeschaltfläche die aktive Einzel-Freigabe des Lizenznehmers für das konkret angezeigte Signal dar.

Durch die Betätigung der Freigabeschaltfläche allein wird noch kein unmittelbar an den Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter gerichteter Auftrag erzeugt.

Die Freigabe wird zunächst als zeitlich und sachlich begrenzte technische Steuerberechtigung für den dem Lizenznehmer beziehungsweise Nutzerprofil zugeordneten EA bereitgestellt.

Im vom Lizenznehmer aktivierten Automatikmodus können gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik ohne zusätzliche Einzel-Freigabe an den EA zur technischen Prüfung und möglichen Ausführung übergeben werden.

Der EA führt innerhalb der Cloud-Handelsumgebung die vorgesehenen Broker-, Signal-, Konto-, Risiko- und Sicherheitsprüfungen durch.

Nur bei erfolgreicher Prüfung erzeugt der EA innerhalb der dem Lizenznehmer zugeordneten MetaTrader-5-Cloud-Handelsumgebung den konkreten Handelsauftrag.

MetaTrader 5 übermittelt diesen anschließend über die eingerichtete Verbindung an den vom Lizenznehmer selbst gewählten Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter.

Der Lizenzgeber trifft hierbei keine von der konkreten Nutzerfreigabe beziehungsweise im Automatikmodus von der vorgesehenen Systemlogik und den festgelegten technischen Regeln abweichende freie Entscheidung darüber, ein anderes Instrument, eine andere Richtung oder eine andere neue Position zu handeln.

Die tatsächliche Annahme, Ablehnung und Ausführung des Auftrags sowie der Ausführungskurs und gegebenenfalls auftretende Slippage werden durch den jeweiligen Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bestimmt.

§ 8 Eigenverantwortliche Entscheidung und Kontokontrolle

Der Lizenznehmer entscheidet selbst, ob er die Handelsfunktionen im Modus mit Einzel-Freigabe oder im Automatikmodus verwendet.

Im Modus mit Einzel-Freigabe ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, Analysen oder Signale zu verwenden.

Er kann jedes Signal ignorieren oder ausdrücklich ablehnen.

Ohne aktive Einzel-Freigabe wird im Einzel-Freigabemodus aus dem betreffenden DB24-Signal keine neue Position eröffnet.

Hat der Lizenznehmer den Automatikmodus aktiviert, können gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik und den von ihm festgelegten technischen Grenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet werden.

Der Lizenznehmer bleibt Inhaber beziehungsweise Berechtigter seines Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Kontos.

Er kann Positionen unabhängig von DB24 über die vom Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bereitgestellten Zugangswege selbst kontrollieren und schließen.

Soweit der Anbieter dies unterstützt, kann der Lizenznehmer hierfür auch eine eigene kompatible MetaTrader-5-Installation verwenden.

Eine unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter vorgenommene Schließung oder Änderung einer Position bedarf keiner vorherigen Freigabe oder Mitwirkung des Lizenzgebers.

Der Lizenznehmer kann den Automatikmodus entsprechend den bereitgestellten Funktionen deaktivieren.

Der Lizenznehmer kann die weitere Verbindung der DB24 Cloud-Handelsumgebung mit seinem Handelskonto insbesondere durch Änderung oder Entzug der verwendeten Zugangsdaten unterbrechen.

§ 9 Online-, Cloud- und Analysedienste

Die Software verwendet Online- und Cloud-Dienste des Lizenzgebers insbesondere für:

• Marktanalyse;

• Lizenzprüfung und Lizenzverwaltung;

• Signalzustellung;

• Verwaltung von Nutzerprofilen und Cloud-Handelsumgebungen;

• Broker- und Serveranbindung;

• technische Status- und Funktionsprüfungen;

• Versions- und Updateverwaltung;

• technische Rückmeldungen und Fehleranalyse.

Die Analyseergebnisse beruhen auf mathematischen, statistischen und technischen Verfahren.

Sie können unvollständig, verspätet oder fehlerhaft sein und stellen keine Garantie einer zukünftigen Marktentwicklung oder eines wirtschaftlichen Erfolgs dar.

§ 10 Lizenzaktivierung, Profil- und Instanzzuordnung

Die Nutzung setzt eine erfolgreiche Aktivierung voraus.

Der Lizenzgeber darf insbesondere Lizenzschlüssel, Signaturen, Kontozuordnungen, Profilzuordnungen, Cloud-Instanzzuordnungen, Online-Prüfungen und serverseitige Freischaltungen einsetzen.

Zur Lizenz- und Cloud-Verwaltung dürfen insbesondere verarbeitet werden:

• Lizenz-ID;

• Nutzer- und Profilzuordnung;

• freigeschaltete Handelskonten und Marktressourcen;

• technische Cloud- beziehungsweise Laufzeitkennung;

• Software- und EA-Version;

• Aktivierungsstatus;

• technische Installations- beziehungsweise Instanzkennung;

• Zeitpunkt der letzten Lizenz- oder Funktionsprüfung.

Die Verarbeitung erfolgt nur im für Lizenzverwaltung, Betrieb, Sicherheit und die vereinbarten Funktionen erforderlichen Umfang.

§ 11 Updates und Funktionsänderungen

Der Lizenzgeber kann Sicherheits-, Fehlerkorrektur-, Kompatibilitäts- und Funktionsupdates bereitstellen.

Updates von MetaTrader 5, des DB24 EAs oder sonstiger Bestandteile der vom Lizenzgeber betriebenen Cloud-Handelsumgebung können automatisiert installiert und aktiviert werden.

Eine gesonderte Installation solcher Cloud-Updates durch den Lizenznehmer ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Soweit aufgrund geänderter Bedingungen eines Brokers, Prop-Trading-Anbieters oder sonstigen Drittanbieters eine Mitwirkung des Lizenznehmers erforderlich wird, insbesondere eine erneute Anmeldung, Aktualisierung von Zugangsdaten oder Sicherheitsbestätigung, hat der Lizenznehmer die erforderliche Mitwirkung in angemessenem Umfang zu erbringen.

Funktionen dürfen aus sachlichem Grund angepasst oder durch gleichwertige technische Lösungen ersetzt werden, soweit der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Der vom Lizenznehmer aktivierbare Automatikmodus gehört zum geschuldeten Funktionsumfang, soweit dieser Bestandteil des jeweils gebuchten und freigeschalteten Produkts ist.

Eine Trailing-Funktion gehört nicht zum geschuldeten Funktionsumfang.

§ 12 Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere:

• Nutzung der Software, Signale, Analyse- oder Handelsfunktionen auf Echtgeldkonten oder für den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital;

• technische Umgehung, Veränderung oder sonstige Zweckentfremdung der vorgesehenen Beschränkung auf Prop-Trading mit Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten;

• Weitergabe, Verkauf, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung der Software oder des Zugangs ohne Zustimmung des Lizenzgebers;

• Umgehung von Lizenz-, Sicherheits-, Konto-, Profil- oder Kontingentprüfungen;

• Manipulation von Lizenzdateien, Signaturen, Signal-IDs, Fernsteuerungsfreigaben, Cloud-Instanzen oder Sicherheitsmechanismen;

• unbefugter Zugriff auf Server, Cloud-Handelsumgebungen oder Daten anderer Nutzer;

• Nutzung auf nicht freigeschalteten Konten oder Nutzerprofilen;

• Verbindung eines Handelskontos, zu dessen Nutzung oder technischer Anbindung der Lizenznehmer nicht berechtigt ist;

• Bereitstellung der Software oder Cloud-Handelsumgebung als eigener Dienst für Dritte;

• Betrieb fremder Kundenkonten ohne entsprechende vertragliche Freischaltung und Berechtigung;

• Verwendung zur rechtswidrigen Marktmanipulation oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken;

• gezielte Beeinträchtigung, Überlastung oder Umgehung der bereitgestellten Cloud-, Sicherheits- oder Kommunikationssysteme.

Verwendet der Lizenznehmer die Software entgegen der ausdrücklichen Zweckbestimmung auf einem Echtgeldkonto oder für den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital oder umgeht er die Zweckbeschränkung technisch oder auf sonstige Weise, erfolgt diese Nutzung außerhalb des eingeräumten Lizenzrechts, eigenverantwortlich und vertragswidrig. Der Lizenzgeber empfiehlt, unterstützt oder genehmigt eine solche Nutzung nicht und übernimmt hierfür keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Reverse Engineering

Soweit gesetzlich zulässig, sind Dekompilierung, Disassemblierung, Rekonstruktion von Quellcode, Algorithmen, Datenmodellen oder Sicherheitsmechanismen sowie die Nutzung von Softwarebestandteilen für eigene Produkte untersagt.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 14 Drittanbieter und technische Infrastruktur

MetaTrader 5 beziehungsweise MetaQuotes, Broker, Prop-Trading-Anbieter, Telegram, Internet-, Netzwerk-, Kursdaten- und Zahlungsanbieter sind rechtlich und technisch eigenständige Dritte.

Der Lizenzgeber schuldet insbesondere nicht die Kontoführung, Kursstellung, Orderannahme, Orderausführung oder Datengenauigkeit eines Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters.

Der Lizenzgeber kann für den Betrieb seiner Cloud-Handelsumgebung Rechenzentrums-, Server-, Netzwerk- oder sonstige technische Infrastruktur von Drittanbietern einsetzen.

Soweit solche Drittanbieter vom Lizenzgeber zur Erbringung der gegenüber dem Lizenznehmer geschuldeten Cloud-Leistung eingesetzt werden, bleibt die Verantwortlichkeit des Lizenzgebers für seine eigene vertraglich geschuldete Leistung nach Maßgabe der AGB und der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Änderungen oder Ausfälle von Broker-, MetaTrader-, Telegram-, Netzwerk-, Cloud- oder sonstigen Drittanbietersystemen können die Funktionsfähigkeit einzelner Softwarebestandteile beeinträchtigen.

§ 15 Daten und Protokollierung

Soweit für die vereinbarten Funktionen technisch erforderlich, können insbesondere folgende Daten verarbeitet und protokolliert werden:

• Broker- und Prop-Trading-Anbieter;

• Handelsserver;

• Kontonummer beziehungsweise Login;

• für die Herstellung der Brokerverbindung erforderliche Zugangsdaten;

• technische Broker-, Symbol- und Verbindungsinformationen;

• Signal- und Signalstatusdaten;

• Freigaben und Ablehnungen;

• Aktivierung und Deaktivierung des Automatikmodus;

• Order-, Ausführungs- und Brokerantwortdaten;

• Risiko-, Balance-, Equity-, Floating- und Margininformationen;

• offene Positionen und ausstehende Orders;

• Nutzer-, Profil-, Lizenz- und Cloud-Instanzzuordnungen;

• technische Status-, Fehler-, Sicherheits- und Protokolldaten.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere für Einrichtung und Betrieb der Cloud-Handelsumgebung, Herstellung und Aufrechterhaltung der Brokerverbindung, Lizenzverwaltung, Ausführung der vereinbarten Softwarefunktionen, Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Fehleranalyse und Qualitätssicherung.

Zweck, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Der Lizenznehmer entscheidet im Rahmen der bereitgestellten Einstellungen, ob sensible Kontowerte wie Balance, Equity oder Floating über Telegram beziehungsweise andere unterstützte Nachrichtenoberflächen angezeigt werden.

Der Lizenznehmer ist für den Schutz seines eigenen Endgeräts und seines Telegram-Kontos verantwortlich.

Brokerpasswörter oder vergleichbare vertrauliche Zugangsdaten sollen nicht unverschlüsselt per E-Mail, Messenger oder über sonstige hierfür nicht vorgesehene Kommunikationswege an Mitarbeiter des Lizenzgebers übermittelt werden.

§ 16 Datensicherung und unmittelbare Kontokontrolle

Die vom Lizenzgeber bereitgestellte Cloud-Handelsumgebung dient dem Betrieb der vereinbarten DB24-Funktionen und ist kein allgemeiner Archivierungs- oder Datensicherungsdienst für den Lizenznehmer.

Der Lizenznehmer ist für die sichere Aufbewahrung seiner eigenen Broker-, Portal-, Telegram- und sonstigen persönlichen Zugangsdaten verantwortlich.

Für Daten, Unterlagen oder Einstellungen, die der Lizenznehmer außerhalb der DB24 Cloud-Handelsumgebung auf eigenen Systemen speichert, ist er selbst verantwortlich.

Der Lizenznehmer muss die tatsächliche Order-, Positions- und Kontosituation regelmäßig unmittelbar über seinen Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter kontrollieren.

Maßgeblich für den tatsächlichen Bestand des Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Kontos sind die beim jeweiligen Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter geführten Konto- und Orderdaten.

§ 17 Schutzrechte

Sämtliche Eigentums-, Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der DB24™ Trader Workstation, dem DB24 EA, den Bedienoberflächen, Dokumentationen, Algorithmen, Modellen, Designs, Datenstrukturen und Marken verbleiben beim Lizenzgeber beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Die Bereitstellung einer Cloud-Handelsumgebung überträgt dem Lizenznehmer keine Eigentums- oder sonstigen über das eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehenden Rechte an den darin betriebenen Softwarebestandteilen.

§ 18 Gewährleistung und Haftung

Es gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen der AGB sowie zwingende gesetzliche Vorschriften.

Die EULA begründet keine Gewinn-, Rendite-, Trefferquoten-, Kapitalerhalt-, ununterbrochene Verfügbarkeits- oder Fehlerfreiheitsgarantie.

Die Nutzung der Cloud-Handelsumgebung ändert nichts an den in den AGB und Risikohinweisen beschriebenen Markt-, Broker-, Ausführungs- und technischen Risiken.

Eine Nutzung außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Demo- beziehungsweise Prop-Trading-Zwecks, insbesondere auf Echtgeldkonten oder für realen Eigen- oder Fremdkapitalhandel, ist nicht Bestandteil der lizenzierten Leistung. Für eine vom Lizenznehmer eigenmächtig vorgenommene vertrags- und lizenzwidrige Nutzung außerhalb dieses Zwecks übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 19 Vertragsende, Deaktivierung und Cloud-Instanzen

Mit Beendigung des Vertrags beziehungsweise eines einzelnen gekündigten Lizenz- oder Nutzerprofils endet das hierfür bestehende Nutzungsrecht.

Der Lizenzgeber darf die betroffenen Lizenz-, Signal-, Online- und Cloudfunktionen mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums deaktivieren.

Eine dem beendeten Vertrag beziehungsweise dem gekündigten Nutzerprofil zugeordnete Cloud-Handelsumgebung kann anschließend außer Betrieb genommen werden.

Soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, können die betreffende technische Instanz und darin enthaltene nicht mehr erforderliche nutzerbezogene Konfigurations- und Verbindungsdaten gelöscht beziehungsweise technisch zurückgesetzt werden.

Nach vollständiger technischer Rücksetzung und Entfernung der bisherigen nutzerbezogenen Zuordnung kann die zugrunde liegende technische Infrastruktur anschließend anderweitig verwendet werden.

Bestehen für einen Lizenznehmer mehrere aktive Nutzerprofile oder Cloud-Handelsumgebungen, betrifft die Beendigung eines einzelnen Profils grundsätzlich nur die diesem Profil zugeordneten Lizenz- und Cloudfunktionen.

Die Beendigung, Deaktivierung oder Löschung einer DB24 Cloud-Handelsumgebung schließt beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bereits bestehende Positionen oder ausstehende Orders nicht automatisch.

Der Lizenznehmer ist deshalb verpflichtet, spätestens bei Beendigung der Nutzung sein Handelskonto unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter zu kontrollieren und selbst sicherzustellen, dass von ihm gewünschte Positionen geschlossen oder ausstehende Orders gelöscht werden.

Soweit der Lizenznehmer nach Vertragsende die weitere technische Verbindung zum Handelskonto ausschließen möchte, kann er zusätzlich die betreffenden Zugangsdaten ändern oder entziehen.

Protokoll-, Vertrags-, Nachweis- oder sonstige Daten, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder berechtigter Dokumentations- und Sicherheitszwecke weiterhin gespeichert werden dürfen oder müssen, bleiben von der technischen Löschung der Cloud-Handelsumgebung unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 20 Rangfolge und Schlussbestimmungen

Diese EULA ergänzt die AGB, die Leistungsbeschreibung, die KI-Transparenz- und Funktionshinweise und die Risikohinweise.

Bei Widersprüchen gilt die im Bestellprozess dokumentierte individuelle Vereinbarung vorrangig, danach die AGB, die Leistungsbeschreibung, diese EULA, die KI-Transparenz- und Funktionshinweise und die Risikohinweise.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts eines Verbrauchers bleiben unberührt.

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