Die DB24™ Trader Workstation ist eine KI-gestützte Marktanalyse-, Risiko- und Fernsteuerungssoftware für MetaTrader 5.
Sie verbindet eine servergestützte Marktanalyse mit einer dem Nutzer beziehungsweise einem Nutzerprofil zugeordneten cloudbasierten MetaTrader-5-Handelsumgebung einschließlich DB24 Expert Advisor („EA“).
Die Software analysiert Markt- und Kursdaten, stellt technische Signale bereit und ermöglicht dem Nutzer, die Handelsfunktionen wahlweise im Modus mit aktiver Einzel-Freigabe oder in einem von ihm selbst aktivierten Automatikmodus zu nutzen.
Im Modus mit Einzel-Freigabe prüft der der jeweiligen Cloud-Handelsumgebung zugeordnete EA ein vom Nutzer freigegebenes Signal und die technischen Handelsbedingungen erneut. Im vom Nutzer aktivierten Automatikmodus können gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet werden. Nur bei erfolgreicher Prüfung kann innerhalb der Cloud-Handelsumgebung ein Handelsauftrag erstellt und über MetaTrader 5 an den vom Nutzer selbst gewählten Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter übermittelt werden.
Der Nutzer entscheidet selbst, ob er die Einzel-Freigabe oder den Automatikmodus verwendet. Eine Trailing-Funktion ist nicht Bestandteil des Angebots.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die DB24™ Trader Workstation, verbundene Analyse- und Onlinedienste, Cloud-Handelsumgebungen, Lizenzen, Updates, Dokumentationen, Schulungen, Webinare und Supportleistungen.
Anbieter ist Signalservice Niels Wunsch, Inhaber: Niels Wunsch, Adolph-Römer-Straße 29, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland, E-Mail: info@digibusiness24.de, Internet: www.digibusiness24.de, Telefon: 05323-9631990, Fax: 053237339995, Steuernummer: 2114900678, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118 („Anbieter“).
Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
Vertragsbestandteile sind der konkrete Bestellprozess, diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die EULA, die KI-Transparenz- und Funktionshinweise, die Risikohinweise und die Datenschutzerklärung beziehungsweise Datenschutzinformationen.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Angaben des Bestellprozesses vor, danach diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die EULA, die KI-Transparenz- und Funktionshinweise und die Risikohinweise.
§ 3 Begriffsbestimmungen
„Software“ bezeichnet die DB24™ Trader Workstation einschließlich AI Engine, MT5-EA, Cloud-Handelsumgebung, Portalfunktionen, Telegram-Anbindung sowie der zugehörigen Online-, Lizenz-, Update- und Sicherheitsdienste.
„Cloud-Handelsumgebung“ bezeichnet eine dem Nutzer beziehungsweise einem freigeschalteten Nutzerprofil technisch zugeordnete, auf einer vom Anbieter bereitgestellten oder von ihm eingebundenen Server- beziehungsweise Cloud-Infrastruktur betriebene MetaTrader-5-Laufzeitumgebung einschließlich des DB24 MT5-EAs.
„Signal“ bezeichnet ein automatisiert erzeugtes technisches Analyseergebnis zu einem konkreten Instrument und einer technischen Richtung.
„Freigabe“ bezeichnet im Modus mit Einzel-Freigabe die aktive und einmalige Entscheidung beziehungsweise technische Fernsteuerungsberechtigung des Nutzers für das konkret angezeigte Signal.
„Automatikmodus“ bezeichnet einen vom Nutzer selbst aktivierbaren Betriebsmodus, in dem gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik, der vom Nutzer aktivierten Funktionen und seiner technischen Risiko-, Verlust- und Handelsgrenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet und ausgeführt werden können.
„Brokerverbindung“ bezeichnet die vom Nutzer veranlasste technische Verbindung zwischen seiner Cloud-Handelsumgebung und dem von ihm selbst gewählten Broker- oder Prop-Trading-Konto.
„Marktressource“ bezeichnet eine lizenzrechtlich gleichzeitig belegbare Instrumentenposition. Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus der Bestellung.
„Leistungszeitraum“ bezeichnet den im Bestellprozess ausgewiesenen Zeitraum, für den die Vergütung geschuldet und die Leistung freigeschaltet wird.
§ 4 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Nutzer eine zeitlich befristete Lizenz sowie die vereinbarten Analyse-, Signal-, Portal-, Cloud-, Lizenz-, Update-, Sicherheits- und Supportleistungen zur Verfügung.
Soweit vom jeweiligen Leistungsumfang umfasst, stellt der Anbieter für den Nutzer beziehungsweise einzelne freigeschaltete Nutzerprofile cloudbasierte MetaTrader-5-Laufzeitumgebungen einschließlich des DB24 MT5-EAs bereit.
Die technische Installation, Einrichtung, Konfiguration, Aktualisierung und der Betrieb dieser Cloud-Handelsumgebungen können automatisiert durch Systeme des Anbieters erfolgen.
DigiBusiness24 wird ausschließlich für den Einsatz im Prop-Trading auf Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten angeboten und lizenziert. Die Nutzung auf Echtgeldkonten oder für den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital ist ausdrücklich untersagt und nicht vom Vertragszweck umfasst. Umgeht oder verändert ein Nutzer diese Zweckbeschränkung technisch oder nutzt DigiBusiness24 anderweitig außerhalb des vorgesehenen Demo-Handels, erfolgt dies eigenverantwortlich und vertragswidrig. DigiBusiness24 empfiehlt, unterstützt oder genehmigt eine solche Nutzung nicht und übernimmt hierfür keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Die Software unterstützt den eigenverantwortlichen simulierten Prop-Handel des Nutzers. Sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 5 Tatsächliche Rollenverteilung
Der Anbieter analysiert Markt- und Kursdaten, stellt technische Analyseergebnisse und Signale bereit und betreibt die für den jeweiligen Nutzer beziehungsweise das jeweilige Nutzerprofil vorgesehene Cloud-Handelsumgebung.
Der Nutzer wählt seinen Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter, sein zulässiges Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konto, seine Marktkategorien, Handelszeiten, Risiko- und Verlustgrenzen selbst und entscheidet, ob er die Handelsfunktionen im Modus mit Einzel-Freigabe oder im Automatikmodus verwendet.
Zur Herstellung der vom Nutzer gewünschten Brokerverbindung stellt der Nutzer die hierfür erforderlichen Angaben bereit. Dazu können insbesondere Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter, Handelsserver, Kontonummer beziehungsweise Login und erforderliche Zugangsdaten gehören.
Der innerhalb der Cloud-Handelsumgebung betriebene EA prüft ein im Einzel-Freigabemodus freigegebenes beziehungsweise im Automatikmodus durch die Systemlogik freigegebenes Signal anhand der Nutzervorgaben, der aktuellen Broker-, Anbieter- und Kontodaten sowie der vorgesehenen technischen Sicherheitsbedingungen.
Nur bei erfolgreicher Prüfung kann der EA einen Handelsauftrag innerhalb der dem Nutzer zugeordneten MetaTrader-5-Umgebung erstellen. MetaTrader 5 übermittelt diesen anschließend über die eingerichtete Verbindung an den vom Nutzer selbst gewählten Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter.
Der Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter führt das Konto, stellt beziehungsweise vermittelt die für die Handelsausführung erforderlichen Daten, entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Auftrags und bestimmt insbesondere den Ausführungskurs und die sonstigen Ausführungsbedingungen.
§ 6 Marktanalyse und Signale
Die AI Engine kann eine Vielzahl unterstützter Instrumente in den vom Nutzer gewählten Kategorien analysieren. Die technische Bewertung kann insbesondere Marktstruktur, Marktphase, Trend, Momentum, Volatilität und statistische Wahrscheinlichkeitsmodelle umfassen.
Signale werden nicht aufgrund einer Prüfung von Einkommen, Gesamtvermögen, persönlichen Anlagezielen oder individueller Verlusttragfähigkeit erzeugt und nicht als persönlich geeignet dargestellt.
Kontodaten und Nutzervorgaben werden für die vereinbarten technischen Funktionen, insbesondere Anzeige, Risikoberechnung, Handelbarkeitsprüfung sowie Begrenzung oder Sperrung einer Ausführung verwendet.
§ 7 Betriebsmodi: Einzel-Freigabe und Automatikmodus
Der Nutzer kann die Handelsfunktionen wahlweise im Modus mit aktiver Einzel-Freigabe oder im Automatikmodus nutzen.
Im Modus mit Einzel-Freigabe wird ohne aktive Freigabe des konkreten Signals durch den Nutzer aus diesem Signal keine neue Position eröffnet.
Die Freigabe gilt ausschließlich für eine Signal-ID, ein konkretes Instrument, eine Richtung und eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Ein zusätzlicher Einstieg, eine weitere neue Position oder ein Richtungswechsel bedarf im Modus mit Einzel-Freigabe jeweils einer neuen Freigabe.
Der Nutzer kann im Modus mit Einzel-Freigabe jedes Signal ignorieren oder ablehnen. Eine Nichtreaktion gilt nicht als Zustimmung.
Alternativ kann der Nutzer den Automatikmodus selbst aktivieren. Im Automatikmodus können gültige Signale entsprechend den aktivierten Strategien, Märkten und den vom Nutzer festgelegten technischen Risiko-, Verlust- und Handelsgrenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet und ausgeführt werden.
Der Nutzer kann den Automatikmodus entsprechend den bereitgestellten Funktionen wieder deaktivieren.
Weder eine Einzel-Freigabe noch die Aktivierung des Automatikmodus garantiert, dass tatsächlich eine Order erstellt oder ausgeführt wird. Die nachfolgenden technischen, Risiko-, Signal-, Konto- und Anbieterprüfungen bleiben bestehen.
§ 8 Telegram-Fernbedienung und cloudbasierte Ordererstellung
Telegram beziehungsweise eine andere unterstützte Nachrichtenoberfläche dient als Informations- und Fernbedienungsoberfläche.
Im Modus mit Einzel-Freigabe wird durch die aktive Freigabe eines Signals zunächst eine zeitlich und sachlich begrenzte technische Steuerberechtigung für den dem Nutzer beziehungsweise Nutzerprofil zugeordneten EA erzeugt.
Hat der Nutzer den Automatikmodus aktiviert, können gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik ohne zusätzliche Einzel-Freigabe an den EA zur technischen Prüfung und möglichen Ausführung übergeben werden.
Der Klick beziehungsweise die Einzel-Freigabe oder die zuvor erfolgte Aktivierung des Automatikmodus ist noch keine unmittelbare Kommunikation des Nutzers mit dem Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter.
Der EA führt innerhalb der Cloud-Handelsumgebung die vorgesehenen Anbieter-, Signal-, Konto-, Risiko- und Sicherheitsprüfungen durch.
Nur bei erfolgreicher Prüfung erstellt der EA innerhalb der dem Nutzer zugeordneten MetaTrader-5-Cloud-Handelsumgebung den konkreten Handelsauftrag.
MetaTrader 5 übermittelt diesen anschließend über die vom Nutzer eingerichtete Verbindung an den selbst gewählten Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter.
Zur Herstellung und Aufrechterhaltung dieser Verbindung werden die hierfür erforderlichen Broker-, Anbieter-, Server-, Konto- und Zugangsdaten technisch verarbeitet.
Die technische Verarbeitung solcher Daten und die Bereitstellung der Cloud-Handelsumgebung begründen keine allgemeine Vollmacht des Anbieters, nach freiem Ermessen über das Handelskonto oder darauf befindliche Gelder beziehungsweise Finanzinstrumente zu verfügen.
§ 9 Erneute Prüfung vor der Order
Vor einer möglichen Order prüft der EA insbesondere:
• Signalstatus und Gültigkeit;
• Instrument und Richtung;
• aktuellen Brokerkurs und Spread;
• Handelbarkeit und zulässige Kursabweichung;
• aktuelle Kontodaten;
• offene Positionen und ausstehende Orders;
• verfügbare Margin, soweit technisch relevant;
• vom Nutzer festgelegte Risiko-, Verlust- und Floating-Grenzen;
• verfügbare Marktressourcen;
• Handelszeiten und Marktstatus;
• technische Sicherheitsbedingungen;
• Fortbestand der für das Signal erforderlichen technischen Kriterien.
Ist eine erforderliche Voraussetzung nicht erfüllt oder kann sie nicht zuverlässig geprüft werden, wird aus dem betreffenden Signal keine neue Position eröffnet.
§ 10 Regelbasierte Risiko- und Positionssteuerung
Der EA kann bereits eröffnete Positionen anhand vorheriger Nutzervorgaben überwachen, feste Stop-Loss- und Take-Profit-Regeln anwenden und bei Erreichen festgelegter Schutzgrenzen Positionen reduzieren oder schließen.
Auf Wunsch können manuell eröffnete Positionen in die dafür vorgesehenen Überwachungsfunktionen einbezogen werden.
Ein bereits enger gesetzter Stop-Loss wird nicht eigenständig wieder erweitert.
Die Software enthält keine Trailing-Funktion.
Regelbasierte Maßnahmen an bereits bestehenden Positionen können automatisiert erfolgen, soweit sie durch die vom Nutzer zuvor festgelegten Risiko-, Verlust- und Schutzregeln bestimmt werden.
Diese Schutzfunktionen können Risiken begrenzen, aber Verluste nicht sicher verhindern.
§ 11 Kontrolle des Nutzers über Brokerkonto und Cloud-Verbindung
Der Nutzer bleibt Inhaber beziehungsweise Berechtigter seines zulässigen Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Kontos.
Die Bereitstellung der Cloud-Handelsumgebung überträgt dem Anbieter weder das Eigentum an Guthaben oder Finanzinstrumenten noch eine allgemeine rechtsgeschäftliche Verfügungsvollmacht über das Handelskonto.
Der Nutzer kann unabhängig von Telegram beziehungsweise DB24 insbesondere:
• offene Positionen über die vom Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bereitgestellten Zugangswege selbst überwachen und schließen;
• ausstehende Orders selbst löschen;
• eine eigene kompatible MetaTrader-5-Installation zur Kontrolle des Handelskontos verwenden, soweit der jeweilige Anbieter dies unterstützt;
• die beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter verwendeten Zugangsdaten ändern und dadurch die Verbindung der Cloud-Handelsumgebung unterbrechen;
• die Entwicklung seines Kontos unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter überprüfen;
• die DB24 Signal- beziehungsweise Telegram-Anbindung entsprechend den bereitgestellten Funktionen deaktivieren;
• den Automatikmodus entsprechend den bereitgestellten Funktionen aktivieren oder deaktivieren.
Eine unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter oder über einen eigenen Kontozugang vorgenommene Schließung bedarf keiner vorherigen Analyse, Freigabe oder Zustimmung des Anbieters.
Der Nutzer bleibt verpflichtet, sein Handelskonto regelmäßig unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter zu kontrollieren.
§ 12 Verbindliche Abgrenzung des Leistungsumfangs
Die folgenden Punkte beschreiben den verbindlichen technischen und vertraglichen Leistungsumfang.
Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere:
• eine persönliche Geeignetheitsprüfung oder eine auf persönlichen Vermögensverhältnissen, Einkommen oder individuellen Anlagezielen beruhende Empfehlung;
• eine freie Ermessensentscheidung des Anbieters darüber, welche neue Position auf dem Handelskonto des Nutzers eröffnet werden soll;
• die automatische Eröffnung neuer Positionen außerhalb eines vom Nutzer selbst aktivierten Automatikmodus oder außerhalb der dafür vorgesehenen System-, Signal-, Risiko- und Handelslogik;
• die eigenmächtige Auswahl eines anderen Instruments oder einer anderen Handelsrichtung außerhalb der vorgesehenen System- und Signallogik;
• eine allgemeine Kontovollmacht zugunsten des Anbieters;
• Verwahrung von Kundengeldern oder Finanzinstrumenten;
• Depot-, Verrechnungs- oder Brokerkontoführung durch den Anbieter;
• eine freie Verfügung des Anbieters über Kundengelder oder Finanzinstrumente;
• eine verbindliche Vorgabe eines bestimmten Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters;
• Copy-Trading, Social-Trading oder automatisches Kopieren der persönlichen Handelsentscheidungen eines fremden Traders;
• die bestimmungsgemäße Nutzung auf Echtgeldkonten oder für den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital.
Die technische Erstellung und Übermittlung eines Handelsauftrags innerhalb der dem Nutzer zugeordneten Cloud-Handelsumgebung nach dessen aktiver Einzel-Freigabe oder im von ihm selbst aktivierten Automatikmodus wird durch diese Abgrenzung nicht ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die tatsächliche technische Ausgestaltung des Systems maßgeblich ist. Diese AGB treffen keine verbindliche behördliche Einordnung der Leistungen nach dem Kreditwesen-, Wertpapier- oder sonstigen Finanzaufsichtsrecht.
§ 13 Registrierung und Vertragsschluss
Die Produktdarstellung ist kein bindendes Angebot. Der Nutzer gibt durch Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Zahlungsbestätigung, Lizenzfreischaltung oder Bereitstellung der Leistung zustande.
Der Nutzer muss vollständige und richtige Angaben machen und seine Zugangsdaten schützen.
§ 14 Elektronischer Bestellprozess
Vor Bestellung werden Produkt, Preis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen, Zahlungszeitpunkte, wesentliche Funktionen und Vertragsunterlagen klar angezeigt und dauerhaft speicherbar bereitgestellt.
Bei zahlungspflichtigen Verbraucherverträgen wird die abschließende Schaltfläche mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschriftet.
AGB, EULA, Leistungsbeschreibung, KI-Transparenz- und Funktionshinweise und Risikohinweise müssen nach Maßgabe des Bestellprozesses bestätigt werden; vorangekreuzte Pflichtfelder werden nicht verwendet.
§ 15 Preise und Steuern
Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angezeigt.
Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
Zusätzliche Nutzerprofile, Cloud-Handelsumgebungen, Handelskonten, Marktressourcen oder Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie vom jeweiligen Lizenzumfang umfasst oder gesondert bestellt wurden.
MT5-Kontowechsel während der laufenden Vertrags- beziehungsweise Lizenzzeit: Jeder vom Nutzer während eines laufenden Leistungszeitraums veranlasste Wechsel des mit einem Nutzerprofil verbundenen MetaTrader-5-Handelskontos stellt eine gesondert vergütungspflichtige technische Zusatzleistung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob auf ein anderes MT5-Konto beim selben Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter oder auf ein MT5-Konto eines anderen Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters gewechselt wird. Für jeden solchen MT5-Kontowechsel wird aufgrund des erneuten systemseitigen Einrichtungs-, Konfigurations-, Verbindungs- und Prüfaufwands eine Pauschale von 100,00 € netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Gesamtpreis bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % derzeit 119,00 € brutto. Die erstmalige Einrichtung und Anbindung eines MT5-Handelskontos im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs gilt nicht als kostenpflichtiger Kontowechsel. Die Wechselpauschale entfällt, wenn der Kontowechsel ausschließlich aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden technischen Fehlers erforderlich wird.
§ 16 Zahlungszeitpunkt
Die erste Vergütung wird zu dem im Bestellprozess ausgewiesenen Zeitpunkt fällig. Die Freischaltung kann vom Zahlungseingang abhängig gemacht werden.
Jede Vergütung für einen folgenden Leistungszeitraum ist vierzehn Kalendertage vor dessen Beginn fällig.
Der Nutzer ermächtigt den gewählten Zahlungsdienstleister beziehungsweise Anbieter nur im Umfang der im Bestellprozess erteilten Zahlungsvereinbarung.
Der Anbieter stellt rechtzeitig eine Rechnung oder Zahlungsinformation mit dem folgenden Leistungszeitraum und dem fälligen Betrag bereit.
§ 17 Zahlungsmittel und Paymentgebühren
Zahlungen erfolgen ausschließlich über die im Bestellprozess bereitgestellten Zahlungsmöglichkeiten.
Vom Nutzer zu tragende Gebühren werden nur erhoben, wenn sie vor Bestellung transparent ausgewiesen und gesetzlich zulässig sind.
Unzulässige Entgelte, insbesondere für gesetzlich geschützte SEPA-Zahlungen oder bestimmte Verbraucherkarten, werden nicht verlangt.
Gebühren, die ein Zahlungsdienstleister dem Nutzer aufgrund eines eigenen Vertrags unmittelbar berechnet, liegen außerhalb des Vertrags mit dem Anbieter.
§ 18 Erstlaufzeit, Verlängerung und Leistungszeiträume
Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Bestellprozess.
Bei Verbrauchern verlängert sich ein nicht rechtzeitig gekündigter Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Für die Fortsetzung gilt der im Bestellprozess ausgewiesene monatliche Fortsetzungspreis und ein monatlicher Leistungszeitraum, soweit keine für den Verbraucher günstigere Regelung vereinbart ist.
Bei Unternehmern kann im Bestellprozess eine Verlängerung um den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Grenzen für Vertragslaufzeiten und Verlängerungen bleiben unberührt.
§ 19 Ordentliche Kündigung
Während der Erstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden.
Nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann ein Verbraucher jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Für Unternehmer gilt die im Bestellprozess vereinbarte Frist, höchstens jedoch vier Wochen zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums, sofern nichts Günstigeres vereinbart ist.
Die Kündigung kann über das Kundenkonto, die gesetzlich erforderliche Kündigungsschaltfläche oder in Textform erfolgen.
Fällt innerhalb der Kündigungsfrist noch eine Zahlung an, dann endet der Vertrag erst am Ende des noch zu zahlenden Leistungszeitraums.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 20 Bereits gezahlte Entgelte und Erstattungen
Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit der betreffende Leistungszeitraum vertragsgemäß bereitgestellt wurde und keine zwingenden gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Rückzahlungsrechte bestehen.
Gesetzliche Rechte bei wirksamem Widerruf, Minderung, Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Nichtbereitstellung oder mangelhafter Bereitstellung bleiben unberührt.
Endet ein Vertrag aus zwingendem gesetzlichen Grund vor Ablauf eines bereits bezahlten Zeitraums, erfolgt eine Erstattung in dem gesetzlich geschuldeten Umfang.
§ 21 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Der Beginn der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und der im Bestellprozess eingeholten Erklärungen des Verbrauchers.
Soweit für einzelne Vertragsbestandteile besondere gesetzliche Regelungen über digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen oder Dienstleistungen gelten, richten sich Beginn, Erlöschen des Widerrufsrechts und ein etwaiger Wertersatz nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter eine leicht zugängliche Online-Widerrufsfunktion bereit.
§ 22 Lizenzfreischaltung und Cloud-Bereitstellung
Die Lizenz wird nach Vertragsschluss und nach Maßgabe des Bestellprozesses freigeschaltet.
Soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs, kann nach der Lizenzfreischaltung für den jeweiligen Nutzer beziehungsweise das betreffende Nutzerprofil eine eigene Cloud-Handelsumgebung eingerichtet oder eine vorhandene technische Instanz diesem Profil zugeordnet werden.
Die Herstellung einer funktionsfähigen Verbindung setzt voraus, dass der Nutzer die hierfür erforderlichen und zutreffenden Broker-, Anbieter-, Server-, Konto- und Zugangsdaten für ein nach diesen AGB zulässiges Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konto bereitstellt und der jeweilige Anbieter beziehungsweise Server technisch unterstützt wird.
Ein während der laufenden Vertrags- beziehungsweise Lizenzzeit vom Nutzer veranlasster Wechsel des angebundenen MT5-Handelskontos ist nach Maßgabe von § 15 kostenpflichtig. Dies gilt auch bei einem Kontowechsel innerhalb desselben Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters.
Bei Zahlungsrückstand, Vertragsende, schwerwiegendem Lizenzmissbrauch, Sicherheitsrisiken oder einer sonstigen vertraglich beziehungsweise gesetzlich zulässigen Sperre kann die Freischaltung beziehungsweise die betroffene Cloud-Handelsumgebung ausgesetzt oder beendet werden.
§ 23 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet:
• eigenständig zu prüfen, ob Prop-Trading, MetaTrader 5, Expert Advisors und eine extern betriebene Cloud- beziehungsweise Serverumgebung in seinem Staat sowie nach den Bedingungen seines Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters zulässig sind;
• ausschließlich Demo-, Simulations-, Challenge- oder Evaluation-Konten im Rahmen des Prop-Tradings zu verbinden und DigiBusiness24 nicht für Echtgeldkonten oder den Handel mit realem Eigen- oder Fremdkapital zu verwenden;
• ausschließlich Konten zu verbinden, zu deren Nutzung und technischer Anbindung er berechtigt ist;
• Broker-, Anbieter-, Konto-, Telegram- und Portalzugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen;
• Zugangsdaten nicht über unsichere Kommunikationswege an Dritte zu übermitteln;
• sein Handelskonto regelmäßig unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter zu kontrollieren;
• technische Störungen, unberechtigte Zugriffe oder verdächtige Vorgänge unverzüglich zu melden;
• Änderungen von Zugangsdaten oder sonstigen für die Verbindung wesentlichen Umständen innerhalb der dafür vorgesehenen Systeme zu aktualisieren;
• Lizenz-, Sicherheits-, Nutzungszweck- oder Zugriffsschutzfunktionen nicht zu umgehen;
• die Software nicht für Dritte oder auf nicht freigeschalteten fremden Konten zu verwenden;
• die für das jeweilige Prop-Trading-Konto geltenden Risiko- und Verlustregeln eigenständig zu berücksichtigen.
§ 24 Updates, technische Änderungen und Mitwirkung
Der Anbieter darf und, soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, muss Sicherheits-, Fehlerbehebungs-, Kompatibilitäts- und Funktionsupdates bereitstellen.
Updates von MetaTrader 5, des DB24 EAs oder sonstiger Bestandteile der vom Anbieter betriebenen Cloud-Handelsumgebung können automatisiert durch den Anbieter durchgeführt werden.
Soweit für ein Update oder eine technische Anpassung eine Mitwirkung des Nutzers erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Zugangsdaten, zusätzlicher Sicherheitsabfragen oder geänderter Bedingungen eines Drittanbieters, hat der Nutzer diese Mitwirkung in angemessenem Umfang zu erbringen.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann dies Funktionen, Sicherheit oder die Broker- beziehungsweise Anbieter-Verbindung beeinträchtigen.
§ 25 Verfügbarkeit und Wartung
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der DB24-Systeme, Cloud-Handelsumgebungen oder eingebundener Drittanbietersysteme wird nicht geschuldet.
Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Marktschließungen sowie Internet-, Netzwerk-, Rechenzentrums-, Cloud-, MetaTrader-, Telegram-, Broker- oder Anbieterstörungen können zu Unterbrechungen führen.
Der Anbieter trifft die ihm nach Vertrag und Gesetz obliegenden angemessenen Maßnahmen zur Bereitstellung und Wiederherstellung seiner eigenen Systeme.
Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Bei sicherheitskritischen Maßnahmen ist eine vorherige Ankündigung nicht zwingend.
§ 26 Support, Schulungen und Webinare
Supportleistungen beziehen sich insbesondere auf Einrichtung, Broker- beziehungsweise Prop-Trading-Anbindung, Cloud-Handelsumgebung, Bedienung und technische Funktionen.
Schulungen und Webinare vermitteln allgemeines Software-, Markt- und Risikowissen.
Nicht geschuldet sind individuelle Kauf-, Verkaufs- oder Halteentscheidungen, persönliche Vermögensplanung, Steuer- oder Rechtsberatung.
Technischer Support berechtigt Mitarbeiter des Anbieters nicht dazu, nach freiem Ermessen neue Handelspositionen auf dem Konto des Nutzers zu eröffnen. Neue Positionen erfolgen ausschließlich entsprechend dem vom Nutzer gewählten Betriebsmodus und der vorgesehenen System- und Signallogik.
§ 27 Drittanbieter und technische Abhängigkeiten
MetaTrader 5 beziehungsweise MetaQuotes, Broker, Prop-Trading-Anbieter, Telegram, Rechenzentrums-, Cloud-, Netzwerk-, Internet-, Kursdaten- und Zahlungsanbieter können eigenständige Drittanbieter sein.
Es gelten zusätzlich die jeweiligen Verträge und Bedingungen, die der Nutzer unmittelbar mit solchen Drittanbietern abgeschlossen hat.
Soweit der Anbieter Cloud-, Server-, Netzwerk- oder sonstige technische Infrastruktur Dritter zur Erbringung seiner eigenen vertraglichen Leistung einsetzt, bleibt die Verantwortlichkeit des Anbieters für die von ihm geschuldete Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Der Anbieter schuldet nicht die Tätigkeit des Brokers beziehungsweise Prop-Trading-Anbieters und haftet insbesondere nicht allein deshalb für Kursstellung, Anbieterablehnung, Slippage, Marginänderungen, kontoseitige Sperren oder sonstige Entscheidungen des Drittanbieters, soweit diese nicht durch eine vom Anbieter zu vertretende Vertragsverletzung verursacht wurden.
Änderungen von APIs, Serverstrukturen, Symbolbezeichnungen, Authentifizierungsverfahren oder sonstigen technischen Bedingungen eines Drittanbieters können vorübergehend Anpassungen der DB24-Systeme erforderlich machen.
§ 28 Dokumentation von Zustimmung und Vertragsschluss
Der Anbieter darf zum Nachweis des Vertragsschlusses und der erteilten Zustimmungen insbesondere Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Benutzerkennung, User-Agent, Bestellinhalt, Preis, Laufzeit, Zahlungsart, Dokumentversionen, Dokument-Hashes und einzelne Checkbox-Erklärungen protokollieren.
Die Verarbeitung erfolgt nur im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang.
Einzelheiten zu Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 29 Gewährleistung und digitale Leistungen
Für die Bereitstellung der Software, Online- und Cloud-Leistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über Leistungsstörungen, Mängel und erforderliche Aktualisierungen.
Der Anbieter schuldet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität.
Keine Beschaffenheitsvereinbarung sind bloße Werbeaussagen zu möglichen wirtschaftlichen Ergebnissen.
Die Software muss nicht unter jeder denkbaren Broker-, Server-, Konto-, Symbol- oder Marktkonstellation funktionieren, sofern eine entsprechende Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
Wird eine bestimmte Broker-, Anbieter- oder Serverkompatibilität ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs zugesagt, bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Rechte unberührt.
§ 30 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Nutzung von Cloud- oder Drittanbieterinfrastruktur führt nicht zu einem Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Nutzers, soweit ein Schaden auf einer vom Anbieter zu vertretenden Vertragsverletzung beruht.
§ 31 Handelsentscheidungen, Handelsausführung und Marktrisiken
Im Modus mit Einzel-Freigabe entscheidet der Nutzer selbst, ob er ein konkretes Signal freigibt. Im Automatikmodus entscheidet der Nutzer durch dessen Aktivierung, dass gültige Signale entsprechend der vorgesehenen Systemlogik und seinen festgelegten technischen Grenzen ohne zusätzliche Einzel-Freigabe verarbeitet werden können.
Der Anbieter garantiert weder, dass ein freigegebenes oder im Automatikmodus verarbeitetes Signal tatsächlich ausgeführt wird, noch einen bestimmten Ausführungskurs, wirtschaftlichen Erfolg, eine Trefferquote, Rendite oder den Erhalt des simulierten Kontostands beziehungsweise das Bestehen einer Prop-Trading-Challenge oder Evaluation.
Marktbewegungen, Hebelwirkungen, Slippage, Gaps, Margin-Ereignisse, Anbieterentscheidungen, Liquiditätsengpässe und Nutzerfehler gehören grundsätzlich zu den mit dem simulierten Prop-Handel verbundenen Risiken, soweit sie nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden Vertragsverletzung beruhen.
Auch automatisierte Risiko- und Schutzfunktionen können nicht gewährleisten, dass eine Position zu einem bestimmten Kurs geschlossen wird oder eine festgelegte Verlustgrenze unter allen Marktbedingungen eingehalten werden kann.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 32 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht für Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Strom-, Internet-, Netzwerk-, Rechenzentrums-, Cloud-, Telegram-, MetaTrader-, Broker- oder Prop-Trading-Anbieterausfälle gehören.
Gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
§ 33 Außerordentliche Kündigung und Sperre
Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsrückstand, schwerwiegender Lizenzmanipulation, rechtswidriger oder vertragswidriger Nutzung, Nutzung außerhalb des ausdrücklich zulässigen Demo- beziehungsweise Prop-Trading-Zwecks, unberechtigter Nutzung fremder Handelskonten oder Gefährdung der System- oder Datensicherheit vorliegen.
Bei einer konkreten Sicherheitsgefahr kann der Anbieter die betroffene Verbindung, Cloud-Handelsumgebung oder das Nutzerkonto vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist.
Vor einer dauerhaften Sperre wird der Nutzer grundsätzlich zur Abhilfe oder Stellungnahme aufgefordert, soweit eine sofortige Maßnahme nicht erforderlich ist.
§ 34 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende endet das vertragliche Nutzungsrecht.
Online-, Lizenz-, Signal- und Cloudfunktionen können mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums deaktiviert werden.
Eine dem gekündigten Nutzer beziehungsweise gekündigten Nutzerprofil zugeordnete Cloud-Handelsumgebung kann nach Vertragsende außer Betrieb genommen, gelöscht, technisch zurückgesetzt oder für eine spätere Neuverwendung freigegeben werden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Bei mehreren Nutzerprofilen betrifft die Beendigung eines einzelnen Profils grundsätzlich nur die diesem Profil zugeordneten Leistungen und Cloud-Ressourcen, soweit der übrige Vertrag fortbesteht.
Die Beendigung oder Löschung einer DB24 Cloud-Handelsumgebung schließt beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter bereits bestehende Positionen oder ausstehende Orders nicht automatisch, sofern nicht eine entsprechende, zuvor wirksam ausgelöste Softwarefunktion tatsächlich ausgeführt wurde.
Der Nutzer ist deshalb verpflichtet, spätestens zum Ende der Nutzung sein Konto unmittelbar beim Broker beziehungsweise Prop-Trading-Anbieter zu kontrollieren und selbst dafür zu sorgen, dass von ihm gewünschte Positionen oder Orders geschlossen beziehungsweise gelöscht werden.
Soweit der Nutzer nach Vertragsende die weitere technische Verbindung verhindern möchte, kann er zusätzlich die entsprechenden Zugangsdaten ändern oder entziehen.
§ 35 Änderungen von Bedingungen und Leistungen
Änderungen erfolgen nur mit Wirkung für die Zukunft und bei sachlichem Grund, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder technischer Weiterentwicklung.
Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt und bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, der Zustimmung des Nutzers.
Die Produktgrundsätze
„automatische Eröffnung neuer Positionen nur innerhalb eines vom Nutzer selbst aktivierten Automatikmodus und der vorgesehenen System-, Signal-, Risiko- und Handelslogik“
und
„keine Trailing-Funktion“
können nicht stillschweigend in eine weitergehende Funktion umgewandelt werden.
§ 36 Datenschutz und Verarbeitung technischer Kontodaten
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Für die Bereitstellung der Cloud-Handelsumgebung und der vom Nutzer gewünschten Broker- beziehungsweise Prop-Trading-Verbindung können insbesondere Broker-, Anbieter-, Server-, Konto-, Verbindungs-, technische Handels- und Zugangsdaten verarbeitet werden, soweit dies für Einrichtung, Betrieb, Sicherheit und die vereinbarten Funktionen erforderlich ist.
Zu den technisch verarbeiteten Kontoinformationen können je nach Funktion insbesondere Balance, Equity, Floating, offene Positionen, ausstehende Orders und technische Broker- beziehungsweise Anbieterinformationen gehören.
Soweit der Nutzer die entsprechende Funktion verwendet, können Balance-, Equity-, Signal- oder sonstige Statusangaben über Telegram beziehungsweise eine andere unterstützte Nachrichtenoberfläche an ihn übermittelt und auf seinem Endgerät sichtbar werden.
Brokerpasswörter oder vergleichbare vertrauliche Authentifizierungsdaten werden nicht als Bestandteil gewöhnlicher Supportkommunikation angefordert und sollen vom Nutzer nicht unverschlüsselt per E-Mail oder Messenger an Mitarbeiter übermittelt werden.
Einzelheiten zu Zweck, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Sicherheitsmaßnahmen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
§ 37 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.