Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die DB24™ Trader Workstation
DB24™ Trader Workstation | Marke DigiBusiness24™ | Stand: 15. Juli 2026
Anbieter / Vertragspartner: DigiBusiness24, Inhaber: Niels Wunsch
Burgstätter Straße 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland
E-Mail: info@digibusiness24.de | Internet: www.digibusiness24.de | Telefon: 05323-9631990 | Fax: 053237339995
Steuernummer: 2114900678 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118
Präambel
Die DB24™ Trader Workstation ist eine KI-gestützte Marktanalyse-, Risiko- und Fernsteuerungssoftware für MetaTrader 5. Sie analysiert Markt- und Kursdaten, übermittelt technische Signale und ermöglicht dem Nutzer, seinen eigenen lokal installierten EA aus der Ferne zu bedienen. Jede neue Position erfordert eine aktive Einzel-Freigabe. Ein Automatikmodus für neue Positionen und eine Trailing-Funktion sind nicht Bestandteil des Angebots.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die DB24™ Trader Workstation, verbundene Analyse- und Onlinedienste, Lizenzen, Updates, Dokumentationen, Schulungen, Webinare und Supportleistungen.
Anbieter ist DigiBusiness24, Inhaber: Niels Wunsch, Burgstätter Straße 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen, Deutschland, E-Mail: info@digibusiness24.de, Internet: www.digibusiness24.de, Telefon: 05323-9631990, Fax: 053237339995, Steuernummer: 2114900678, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE368268118 („Anbieter“).
Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
Vertragsbestandteile sind der konkrete Bestellprozess, diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die EULA, die Risikohinweise und die Datenschutzerklärung beziehungsweise Datenschutzinformationen.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Angaben des Bestellprozesses vor, danach diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die EULA und die Risikohinweise.
§ 3 Begriffsbestimmungen
„Software“ bezeichnet die DB24™ Trader Workstation einschließlich MT5-EA, Portalfunktionen, Telegram-Anbindung und Onlinediensten.
„Signal“ bezeichnet ein automatisiert erzeugtes technisches Analyseergebnis zu einem konkreten Instrument und einer technischen Richtung.
„Freigabe“ bezeichnet die aktive, einmalige Fernsteuerungsberechtigung des Nutzers für seinen eigenen EA.
„Marktressource“ bezeichnet eine lizenzrechtlich gleichzeitig belegbare Instrumentenposition. Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus der Bestellung.
„Leistungszeitraum“ bezeichnet den im Bestellprozess ausgewiesenen Zeitraum, für den die Vergütung geschuldet und die Leistung freigeschaltet wird.
§ 4 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Nutzer eine zeitlich befristete Lizenz sowie die vereinbarten Analyse-, Signal-, Portal-, Lizenz-, Update- und Supportleistungen zur Verfügung.
Die Software unterstützt den eigenverantwortlichen Handel des Nutzers. Sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 5 Tatsächliche Rollenverteilung
Der Anbieter analysiert Markt- und Kursdaten und stellt technische Ergebnisse bereit.
Der Nutzer wählt Broker, Konto, Marktkategorien, Handelszeiten, Risiko- und Verlustgrenzen selbst und entscheidet über jedes konkrete Signal.
Der lokale EA prüft ein freigegebenes Signal anhand der Nutzervorgaben und der aktuellen Brokerdaten, erstellt den Brokerauftrag in MetaTrader 5 und übermittelt ihn von dort direkt an den Broker.
Der Broker führt das Handelskonto, stellt Kurse, entscheidet über die Orderannahme und bestimmt den tatsächlichen Ausführungskurs.
§ 6 Marktanalyse und Signale
Die AI Engine kann eine Vielzahl unterstützter Instrumente in den vom Nutzer gewählten Kategorien analysieren. Die technische Bewertung kann insbesondere Marktstruktur, Marktphase, Trend, Momentum und statistische Wahrscheinlichkeitsmodelle umfassen.
Signale werden nicht aufgrund einer Prüfung von Einkommen, Gesamtvermögen, persönlichen Anlagezielen oder individueller Verlusttragfähigkeit erzeugt und nicht als persönlich geeignet dargestellt.
Kontodaten und Nutzervorgaben werden ausschließlich zur Anzeige, mathematischen Risikoberechnung und technischen Begrenzung oder Sperrung einer Ausführung verwendet.
§ 7 Signalmodus und aktive Einzel-Freigabe
Es besteht kein Automatikmodus zur Eröffnung neuer Positionen. Ohne aktive Freigabe des konkreten Signals wird keine neue Position eröffnet.
Die Freigabe gilt ausschließlich für eine Signal-ID, ein konkretes Instrument, eine Richtung und eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Zusätzliche Einstiege und neue Positionen bedürfen einer neuen Freigabe.
Der Nutzer kann jedes Signal ignorieren oder ablehnen. Eine Nichtreaktion gilt nicht als Zustimmung.
§ 8 Telegram-Fernbedienung und lokale Ordererstellung
Telegram dient als Informations- und Fernbedienungsoberfläche. Die Freigabe wird technisch dem eigenen EA des Nutzers zur Verfügung gestellt.
Der Anbieter verfügt über keine Brokerzugangsdaten und keine Ordervollmacht. Er übermittelt keinen Brokerauftrag an einen Broker oder Handelsplatz.
Der konkrete Brokerauftrag entsteht erst nach lokaler Prüfung im MetaTrader 5 des Nutzers und wird von dort direkt an den selbst gewählten Broker gesendet.
§ 9 Erneute Prüfung vor der Order
Vor einer möglichen Order prüft der EA insbesondere Signalstatus, Gültigkeit, Instrument, Richtung, Brokerkurs, Spread, Handelbarkeit, Kursabweichung, aktuelle Kontodaten, Risikogrenzen, Marktressourcen und technische Sicherheitsbedingungen.
Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt oder kann sie nicht zuverlässig geprüft werden, wird keine neue Position eröffnet.
§ 10 Regelbasierte Risiko- und Positionssteuerung
Der EA kann bereits eröffnete Positionen anhand vorheriger Nutzervorgaben überwachen, feste Stop-Loss- und Take-Profit-Regeln anwenden und bei Erreichen festgelegter Schutzgrenzen Positionen reduzieren oder schließen.
Auf Wunsch können manuell eröffnete Positionen einbezogen werden. Ein bereits enger gesetzter Stop-Loss wird nicht eigenständig wieder erweitert. Die Software enthält keine Trailing-Funktion.
Diese Schutzfunktionen können Risiken begrenzen, aber Verluste nicht sicher verhindern.
§ 11 Unmittelbare Kontrolle des Nutzers
Der Nutzer kann jede Position jederzeit selbst in MetaTrader 5 schließen, ändern oder überwachen, soweit der Broker dies zulässt. Hierfür ist keine Freigabe oder Mitwirkung des Anbieters erforderlich.
Der Nutzer kann EA, Signalzustellung oder Telegram-Anbindung jederzeit deaktivieren. Er bleibt verpflichtet, sein Handelskonto regelmäßig unmittelbar beim Broker zu kontrollieren.
§ 12 Verbindliche Abgrenzung des Leistungsumfangs
Die folgenden Tätigkeiten sind nicht Vertragsgegenstand und werden technisch nicht durch den Anbieter erbracht:
• keine persönliche Geeignetheitsprüfung und keine auf persönliche Vermögensverhältnisse gestützte Empfehlung;
• keine freie Entscheidung des Anbieters über Eröffnung neuer Positionen auf Kundenkonten;
• keine automatische Eröffnung neuer Positionen ohne Einzel-Freigabe;
• keine Entgegennahme und Weiterleitung einer Brokerorder an Broker oder Handelsplätze;
• keine Abgabe einer eigenen Willenserklärung im Namen des Nutzers gegenüber dem Broker;
• keine Kontovollmacht, Verwahrung, Depotführung oder Verfügung über Kundengelder oder Finanzinstrumente;
• keine Auswahl oder verbindliche Vorgabe eines Brokers;
• kein Copy-Trading, Social-Trading oder automatisches Kopieren fremder Traderpositionen.
Die vorstehenden Produktmerkmale orientieren sich an den Tätigkeitsbildern, die die BaFin in ihrem Beitrag „Automatisierte und signalbezogene Beratungs- und Handelssysteme“ beschreibt. Maßgeblich ist die tatsächliche technische Umsetzung; der Anbieter darf die beschriebenen Grenzen nicht durch abweichende Prozesse umgehen.
§ 13 Registrierung und Vertragsschluss
Die Produktdarstellung ist kein bindendes Angebot. Der Nutzer gibt durch Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Zahlungsbestätigung, Lizenzfreischaltung oder Bereitstellung der Leistung zustande.
Der Nutzer muss vollständige und richtige Angaben machen und seine Zugangsdaten schützen.
§ 14 Elektronischer Bestellprozess
Vor Bestellung werden Produkt, Preis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen, Zahlungszeitpunkte, wesentliche Funktionen und Vertragsunterlagen klar angezeigt und dauerhaft speicherbar bereitgestellt.
Bei zahlungspflichtigen Verbraucherverträgen wird die abschließende Schaltfläche mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschriftet.
AGB, EULA, Leistungsbeschreibung und Risikohinweise müssen aktiv bestätigt werden; vorangekreuzte Pflichtfelder werden nicht verwendet.
§ 15 Preise und Steuern
Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angezeigt. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
Zusatzkonten, zusätzliche Marktressourcen oder Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie gesondert bestellt wurden.
§ 16 Zahlungszeitpunkt
Die erste Vergütung wird zu dem im Bestellprozess ausgewiesenen Zeitpunkt fällig. Die Freischaltung kann vom Zahlungseingang abhängig gemacht werden.
Jede Vergütung für einen folgenden Leistungszeitraum ist vierzehn Kalendertage vor dessen Beginn fällig. Der Nutzer ermächtigt den gewählten Zahlungsdienstleister beziehungsweise Anbieter nur im Umfang der im Bestellprozess erteilten Zahlungsvereinbarung.
Der Anbieter stellt rechtzeitig eine Rechnung oder Zahlungsinformation mit dem folgenden Leistungszeitraum und dem fälligen Betrag bereit.
§ 17 Zahlungsmittel und Paymentgebühren
Zahlungen erfolgen ausschließlich über die im Bestellprozess bereitgestellten Zahlungsmöglichkeiten.
Vom Nutzer zu tragende Gebühren werden nur erhoben, wenn sie vor Bestellung transparent ausgewiesen und gesetzlich zulässig sind. Unzulässige Entgelte, insbesondere für gesetzlich geschützte SEPA-Zahlungen oder bestimmte Verbraucherkarten, werden nicht verlangt.
Gebühren, die ein Zahlungsdienstleister dem Nutzer aufgrund eines eigenen Vertrags unmittelbar berechnet, liegen außerhalb des Vertrags mit dem Anbieter.
§ 18 Erstlaufzeit, Verlängerung und Leistungszeiträume
Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Bestellprozess.
Bei Verbrauchern verlängert sich ein nicht rechtzeitig gekündigter Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Für die Fortsetzung gilt der im Bestellprozess ausgewiesene monatliche Fortsetzungspreis und ein monatlicher Leistungszeitraum, soweit keine für den Verbraucher günstigere Regelung vereinbart ist.
Bei Unternehmern kann im Bestellprozess eine Verlängerung um den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Grenzen für Vertragslaufzeiten und Verlängerungen bleiben unberührt.
§ 19 Ordentliche Kündigung
Während der Erstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden.
Nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann ein Verbraucher jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für Unternehmer gilt die im Bestellprozess vereinbarte Frist, höchstens jedoch vier Wochen zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums, sofern nichts Günstigeres vereinbart ist.
Die Kündigung kann über das Kundenkonto, die gesetzlich erforderliche Kündigungsschaltfläche oder in Textform erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 20 Bereits gezahlte Entgelte und Erstattungen
Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit der betreffende Leistungszeitraum vertragsgemäß bereitgestellt wurde und keine zwingenden gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Rückzahlungsrechte bestehen.
Gesetzliche Rechte bei wirksamem Widerruf, Minderung, Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Nichtbereitstellung oder mangelhafter Bereitstellung digitaler Produkte bleiben unberührt.
Endet ein Vertrag aus zwingendem gesetzlichen Grund vor Ablauf eines bereits bezahlten Zeitraums, erfolgt eine Erstattung nur in dem gesetzlich geschuldeten Umfang.
§ 21 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Der Beginn der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung beziehungsweise ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers.
Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust und Bereitstellung einer Vertragsbestätigung.
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht erst bei vollständiger Erbringung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Widerruf nach verlangtem vorzeitigem Beginn kann gesetzlicher Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen geschuldet sein.
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter eine leicht zugängliche Online-Widerrufsfunktion bereit.
§ 22 Lizenzfreischaltung
Die Lizenz wird nach Vertragsschluss und nach Maßgabe des Bestellprozesses freigeschaltet. Bei Zahlungsrückstand, Vertragsende oder schwerwiegendem Lizenzmissbrauch kann die Freischaltung ausgesetzt oder beendet werden.
§ 23 Pflichten des Nutzers
• eigene Prüfung, ob der Handel und die Software in seinem Staat und bei seinem Broker zulässig sind;
• Schutz von Konto-, Telegram-, Portal- und VPS-Zugangsdaten;
• regelmäßige Kontrolle von MetaTrader 5 und Brokerkonto;
• unverzügliche Meldung technischer Störungen und verdächtiger Zugriffe;
• keine Umgehung von Lizenz- oder Sicherheitsfunktionen;
• keine Nutzung für Dritte oder auf fremden Konten ohne Freischaltung;
• eigenständige Prüfung der Tragbarkeit des Handelsrisikos.
§ 24 Updates und Mitwirkung
Der Anbieter darf erforderliche Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates bereitstellen. Der Nutzer muss notwendige Updates installieren und aktuelle technische Voraussetzungen vorhalten.
Unterlässt der Nutzer ein bereitgestelltes notwendiges Update, kann dies Funktionen, Sicherheit und Kompatibilität beeinträchtigen.
§ 25 Verfügbarkeit und Wartung
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Marktschließungen, Internet-, Rechenzentrums- oder Drittanbieterstörungen können zu Unterbrechungen führen.
Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Bei sicherheitskritischen Maßnahmen ist eine vorherige Ankündigung nicht zwingend.
§ 26 Support, Schulungen und Webinare
Supportleistungen beziehen sich auf Installation, Bedienung und technische Funktionen. Schulungen und Webinare vermitteln allgemeines Software-, Markt- und Risikowissen.
Nicht geschuldet sind individuelle Kauf-, Verkaufs- oder Halteentscheidungen, persönliche Vermögensplanung, Steuer- oder Rechtsberatung.
§ 27 Drittanbieter
Broker, MetaTrader 5, Telegram, VPS-, Internet-, Kursdaten- und Zahlungsanbieter handeln eigenständig. Es gelten deren Verträge und Bedingungen.
Der Anbieter haftet nicht für Kursstellung, Brokerablehnung, Slippage, Marginänderungen, Kontosperren oder Ausfälle, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
§ 28 Dokumentation von Zustimmung und Vertragsschluss
Der Anbieter darf zum Nachweis des Vertragsschlusses und der erteilten Zustimmungen insbesondere Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Benutzerkennung, User-Agent, Bestellinhalt, Preis, Laufzeit, Zahlungsart, Dokumentversionen, Dokument-Hashes und einzelne Checkbox-Erklärungen protokollieren.
Die Verarbeitung erfolgt nur im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Einzelheiten zu Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 29 Gewährleistung und digitale Produkte
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte und Mängelrechte. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Beschaffenheit, Funktionalität und erforderliche Aktualisierungen im gesetzlichen Umfang.
Keine Beschaffenheitsvereinbarung sind bloße Werbeaussagen zu möglichen wirtschaftlichen Ergebnissen. Die Software muss nicht unter jeder denkbaren Broker-, Server- oder Marktkonstellation funktionieren, sofern eine solche Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
§ 30 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 31 Keine Haftungsübernahme für Handelsentscheidungen und Marktrisiken
Der Nutzer entscheidet selbst, ob er ein Signal freigibt. Der Anbieter garantiert weder Ausführung noch wirtschaftlichen Erfolg.
Handelsverluste, Marktbewegungen, Hebelwirkungen, Slippage, Gaps, Margin-Calls, Brokerentscheidungen und Nutzerfehler gehören grundsätzlich zum Handelsrisiko, soweit sie nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden Vertragsverletzung beruhen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 32 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle durch Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Strom-, Internet-, Rechenzentrums-, Telegram-, MetaTrader- oder Brokerausfälle, soweit gesetzlich zulässig.
§ 33 Außerordentliche Kündigung und Sperre
Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsrückstand, schwerwiegender Lizenzmanipulation, rechtswidriger Nutzung oder Gefährdung der Systemsicherheit vorliegen.
Vor einer dauerhaften Sperre wird der Nutzer grundsätzlich zur Abhilfe oder Stellungnahme aufgefordert, soweit eine sofortige Maßnahme nicht erforderlich ist.
§ 34 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Online- und Lizenzfunktionen können deaktiviert werden. Offene Brokerpositionen bleiben davon technisch unberührt und müssen vom Nutzer selbst in MetaTrader 5 beziehungsweise beim Broker kontrolliert und gegebenenfalls geschlossen werden.
§ 35 Änderungen von Bedingungen und Leistungen
Änderungen erfolgen nur mit Wirkung für die Zukunft und bei sachlichem Grund, insbesondere Gesetzesänderung, Sicherheitsanforderung oder technischer Weiterentwicklung. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt und bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, der Zustimmung des Nutzers.
Die Produktgrundsätze „keine automatische Eröffnung neuer Positionen ohne Einzel-Freigabe“ und „keine Trailing-Funktion“ können nicht stillschweigend in eine weitergehende Funktion umgewandelt werden.
§ 36 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Der Nutzer hat insbesondere zu beachten, dass Balance- und Equity-Angaben in Telegram auf seinem Endgerät sichtbar werden können.
§ 37 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Rechtliche Bezugspunkte der Funktionsbeschreibung
Die Funktionsabgrenzung berücksichtigt insbesondere den BaFin-Beitrag „Automatisierte und signalbezogene Beratungs- und Handelssysteme“ sowie die Begriffsbestimmungen des § 2 WpIG. Die Vertragsunterlagen legen keine behördliche Entscheidung vorweg, sondern beschreiben verbindlich, welche technischen und vertraglichen Leistungen DB24 erbringt und welche Tätigkeiten nicht Bestandteil des Angebots sind.
• BaFin: „Automatisierte und signalbezogene Beratungs- und Handelssysteme“ (abgerufen am 15. Juli 2026).
• § 2 Abs. 2 WpIG: Begriffe der Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung.
• § 15 WpIG: Erlaubnis für Wertpapierdienstleistungen.
• §§ 355, 356, 356a, 357a BGB: Widerruf und Wertersatz.
• §§ 309 Nr. 9, 312i, 312j und 312k BGB: Laufzeit, Online-Bestellung und Kündigung.
• § 270a BGB und § 312a Abs. 4 BGB: Grenzen für Zahlungsentgelte.
